Welche Verhütungsmittel bezahlt die Krankenkasse?

Welche Verhütungsmittel bezahlt die Krankenkasse?
Generell bezahlen die Krankenkassen keine Verhütungsmittel wie Kondome, die ohne Rezept erhältlich sind.
Die Kosten für rezeptpflichtige Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Pille, werden teilweise übernommen. Hier hängt die Übernahme vor allem vom Alter der versicherten Person ab.
Versicherte bis zum 22. Lebensjahr
Bis Abschluss des 22. Lebensjahres übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für rezeptpflichtige Verhütungsmittel.
Das heißt, sie bezahlen Verhütungsmittel wie Pille, Mini-Pille, Verhütungspflaster, Hormonring, Hormonimplantat, Hormonspirale, Kupferspirale und Depotspritze.
Welches der genannten Verhütungsmittel geeignet ist und verschrieben wird, entscheidet der Arzt oder die Ärztin. Dabei muss er oder sie das in § 12 SGB V verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot berücksichtigen, das vorschreibt, die wirtschaftlichste Behandlung zu verordnen.
Ab dem 18. Geburtstag gilt eine kleine Einschränkung bei der Kostenübernahme: Versicherte müssen die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 – 10 Euro selbst tragen.
Versicherte nach dem 22. Lebensjahr
Nach Abschluss des 22. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich keine Kosten mehr für Verhütungsmittel. Versicherte müssen alle Kosten für Verhütung selbst tragen.
Ausnahmen gelten nur, wenn ein Verhütungsmittel zur Behandlung einer Krankheit verschrieben werden. Das gilt zum Beispiel, wenn die Pille zur Behandlung von Akne eingesetzt wird.
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Quellen
Techniker (2021): Übernimmt die TK die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel?
AOK (2021): Verhütungsmittel
Barmer (2021): Empfängnisverhütung zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften